Rechtsanwalt Thorsten Hein

Ihr Fachanwalt für Strafrecht

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Verkehrsrecht

 

Im Verkehrsrecht liegt mein Schwerpunkt auf der Verteidigung in Bußgeldsachen. Nicht selten sind Bußgeldbescheide schlichtweg falsch. Entweder wurde die zugrundeliegende Messung technisch fehlerhaft vorgenommen. Oder aber in dem Bescheid selbst ist ein so schwerwiegender formeller Fehler enthalten, dass ein weitere Verfolgung des Verkehrsverstoßes und die Durchsetzung des verhängten Bußgeldes unzulässig ist.

 

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid (förmliche Zustellung, gelber Briefumschlag mit Datum und Handzeichen des Postboten) erhalten, können Sie davon ausgehen, dass die Bußgeldbehörde einen etwaigen solchen Fehler nicht bemerkt hat. Spätestens hier brauchen Sie einen Verteidiger, der die Bußgeldstelle und erforderlichenfalls das zuständige Gericht auf diesen Fehler hinweist und eine Aufhebung des Bußgeldbescheids bewirkt. Beachten Sie, dass die Einspruchsfrist gegen Bußgeldbescheide nur zwei Wochen beträgt! Danach sind sie rechtskräftig und können in der Regel nicht mehr angefochten werden.

 

Daneben helfe ich meinen Mandanten auch bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen, bei der Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen aus Streitigkeiten über Mängel an verkauften Kraftfahrzeugen sowie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Forderungen aus Kfz-Werkstattrechnungen.

 

Wenn Sie eine meiner Leistungen in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie mich:

 

 

Thorsten Hein

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht

 

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