Rechtsanwalt Thorsten Hein

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Einstweiliger Rechtsschutz

 

Wenn’s schnell gehen muss:

 

Gerichtsverfahren sind in der Regel mit viel Geduld verbunden. Gerade im Zivilrecht dauern gerichtliche Verfahren in der Regel etwa ein halbes Jahr, teilweise ziehen sie sich auch über mehrere Jahre hin.

 

In einigen Fallgestaltungen kann man jedoch nicht so lange warten, z. B. wenn der Vertragspartner eines Unternehmens sich plötzlich nicht mehr an zentrale Vereinbarungen hält und dem Unternehmen hierdurch jeden Tag ein immer größerer Schaden entsteht. Oder aber auch, wenn über Unternehmen oder Privatpersonen falsche, rufschädigende wie verleumderische Behauptungen öffentlich – insbesondere in sozialen Medien – veröffentlicht werden. Oder aber ein zurückgewiesener Verehrer oder ein(e) Ex-Freund(in) terrorisiert jemanden ständig mit Anrufen und beleidigenden SMS.

 

In diesen Fällen darf nicht lange gewartet werden. Wer binnen spätestens zwei bis drei Wochen einen Rechtsanwalt aufsucht, hat alle Möglichkeiten, sich hiergegen kurzfristig und effektiv vor Gericht zur Wehr zu setzen. Der Rechtsverletzer wird zunächst anwaltlich abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Gibt er diese nicht ab, kann eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt werden. Das Gericht führt solche Verfahren in der Regel sehr beschleunigt innerhalb weniger Wochen, zum Teil nur binnen weniger Tage durch.

 

Ein solches Verfahren ist jedoch nur möglich, wenn ein solcher Antrag maximal ca. einen Monat nach der ersten Kenntnisnahme der Rechtsverletzung erfolgt.

 

Wer hingegen z. B. tägliche beleidigende SMS des Ex-Partners oder Sachbeschädigungen eines feindseligen Nachbarn über viele Wochen oder sogar Monate hinweg einfach hinnimmt, wird ein solches beschleunigtes Verfahren nicht mehr in Anspruch nehmen können.

Beispiel aus der Praxis: eine Mandantin verlobt sich. Als die Ex-Frau ihres Verlobten dies mitbekommt, veröffentlicht sie mehrere geklaute Fotos der Mandantin in ihrem WhatsApp-Status und bezeichnet sie in ihren Postings als "Schlampe". Ein Foto montiert sie sogar in die Abbildung einer Organisation hinein, deren Anhänger im Ausland wegen Terrorismus-Verdachts verfolgt werden. Das Landgericht Frankfurt hatte ihr dies dann auf meinen Antrag hin im Beschlusswege per einstweiliger Verfügung binnen weniger Wochen untersagt.

 

Falls Sie also Opfer massiver persönlicher oder auch wirtschaftlicher Rechtsverletzungen werden, zögern Sie nicht länger und kontaktieren Sie mich gerne. Ich werde Ihren Fall mit besonderer Beschleunigung bearbeiten, damit Sie Recht bekommen und schnellstmöglich wieder Ihren Frieden haben.

 

 

Thorsten Hein

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht

 

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